Wie hoch sind die Strafen bei Überladung eines Pferdetransporters, der für ein Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen zugelassen ist? Und welche Bussen oder Strafen drohen in der Schweiz für das Überladen von leichten Nutzfahrzeugen?
Wenn bei einer Kontrolle eines Lieferwagens, der für ein Gesamtgewicht bis 3,5 Tonnen zugelassen ist und daher von der Schwerverkehrsabgabe (LSVA) befreit ist, eine Überschreitung des Gesamtgewichts festgestellt wird, drohen Bußen. Nach Abzug der Toleranz (sog. Messtoleranz zur Kompensation von Messungenauigkeiten) von 3 Prozent ergibt sich eine Gewichtsüberschreitung von nicht mehr als 5 Prozent, was einer maximalen Überladung von 175 kg entspricht. In diesem Fall wird die Übertretung noch im einfachen Ordnungsbussenverfahren geahndet. Das bedeutet, es droht kein Administrativverfahren und damit auch kein Entzug des Führerausweises. Für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 3,5 Tonnen beträgt die Buße maximal 200 Franken.
Bei einer Überschreitung von über fünf Prozent wird es jedoch teuer: In diesem Fall erlässt die Staatsanwaltschaft einen Strafbefehl. Die Busse kann theoretisch bis zu 10’000 CHF betragen. Es ist wichtig, sich vor dem Kauf über die genaue Gewichtssituation Ihrer Pferde zu informieren, um unsere Verkaufsberater optimal dabei zu unterstützen, die Nutzlasten der jeweiligen Modelle optimal auszunutzen.